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Energieausweis für Gebäude

Mit der EnEV 2007 wird stufenweise die Pflicht greifen, potenziellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorzulegen.

- Ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind              - Ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude                                                   -

Für Wohngebäude erstellen wir bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise.

Bitte kontaktieren Sie uns wegen eines Erstgesprächs.                                      

Kontakt Architekturbüro (linke Spalte) oder Tel.: 02131 24214.

 Energieausweis   für Wohngebäude