Energieausweis für Gebäude
Mit der EnEV 2007 wird stufenweise die Pflicht greifen, potenziellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorzulegen.
- Ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind - Ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude -
Für Wohngebäude erstellen wir bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise.
Bitte kontaktieren Sie uns wegen eines Erstgesprächs.
Kontakt Architekturbüro (linke Spalte) oder Tel.: 02131 24214.
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